Jeder Betrieb und jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss eine arbeitsmedizinische Betreuung (durch einen Betriebsarzt) nach Arbeitsschutzgesetz (ASiG §1und §2) sowie der DGUV Vorschrift 2 bestellen.
Arbeitsmedizin
Oft gestaltet sich diese Suche nach einem Betriebsarzt schwierig, da auch im Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin ein Ärztemangel herrscht.
Gemäß der ArbMedVV können wir jede Untersuchung anbieten, die notwendig sind: Egal ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.
Wir bieten über unsere arbeitsmedizinischen Dienst Arbeits- und Betriebsmedizin an:


- Grundbetreuung gemäß Anforderungen §§3 und 6 ASiG
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ehemalige G-Grundsätze der DGUV): z.B. G20 „Lärm“, G25 „Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, G24 „Feuchtarbeit / Hautschutz“, G37 „Bildschirmarbeitsplatz“ usw.
- Allgemeine und anlassbezogene Begehungen
- Teilnahme an ASA-Sitzungen (ArbeitsSicherheitsAusschuss)
- Ärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen (im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung wie auch Einzelgutachten)
- Biomonitoring
- Unterstützung und/oder Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (auch Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen)
- Unterweisungen für Gefahrenstoffe (spezifisch)
- Unterweisungen für allgemeine Gefährdungen (z.B. Nadelstichverletzungen, Infektionsschutz, usw.)
- Ergonomieberatung
- Gesundheitsberatung (mit Impfberatung und/oder reisemedizinischer Beratung)
- Hygiene
- Infektionsschutz
- Jugendschutz
- Mutterschutz
- Röntgen-Verordnung
- Strahlenschutz
- Feuerwehr-Tauglichkeit / Atemschutzgeräteträger