Arbeitsmedizin

Jeder Betrieb und jedes Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten muss eine arbeitsmedizinische Betreuung (durch einen Betriebsarzt) nach Arbeitsschutzgesetz (ASiG §1und §2) sowie der DGUV Vorschrift 2 bestellen.

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    Oft gestaltet sich diese Suche nach einem Betriebsarzt schwierig, da auch im Bereich der Arbeits- und Betriebsmedizin ein Ärztemangel herrscht.

    Gemäß der ArbMedVV können wir jede Untersuchung anbieten, die notwendig sind: Egal ob Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge.
    Wir bieten über unsere arbeitsmedizinischen Dienst Arbeits- und Betriebsmedizin an:
    • Grundbetreuung gemäß Anforderungen §§3 und 6 ASiG
    • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (ehemalige G-Grundsätze der DGUV): z.B. G20 „Lärm“, G25 „Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten“, G24 „Feuchtarbeit / Hautschutz“, G37 „Bildschirmarbeitsplatz“ usw.
    • Allgemeine und anlassbezogene Begehungen
    • Teilnahme an ASA-Sitzungen (ArbeitsSicherheitsAusschuss)
    • Ärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen (im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung wie auch Einzelgutachten)
    • Biomonitoring
    • Unterstützung und/oder Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen (auch Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen)
    • Unterweisungen für Gefahrenstoffe (spezifisch)
    • Unterweisungen für allgemeine Gefährdungen (z.B. Nadelstichverletzungen, Infektionsschutz, usw.)
    • Ergonomieberatung
    • Gesundheitsberatung (mit Impfberatung und/oder reisemedizinischer Beratung)
    • Hygiene
    • Infektionsschutz
    • Jugendschutz
    • Mutterschutz
    • Röntgen-Verordnung
    • Strahlenschutz
    • Feuerwehr-Tauglichkeit / Atemschutzgeräteträger
    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.